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/template/media/country/de.gif Insolvenz Ratgeber mit Tipps zum Regelinsolvenzverfahren
Sie möchten sich über das Regelinsolvenzverfahren informieren und suchen einen Insolvenz Ratgeber mit Tipps zur Regelinsolvenz? Sie möchten wissen wie ein Regelinsolvenzverfahren funktioniert? Für juristische Personen, aber auch für Selbständige, Freiberufler und Gewerbetreibende gibt es bei drohender oder bei bereits bestehender Zahlungsunfähigkeit die Möglichkeit, durch den Schuldner selbst oder durch den Gläubiger, ein Insolvenzverfahren einzuleiten. Der Antrag ist direkt beim zuständigen Insolvenzgericht zu stellen. Damit der vom Gericht eingesetzte Involvenzverwalter wichtige Daten richtig aufbereitet vom Schuldner bekommt, ist es sinnvoll, sich rechtzeitig vor Antragstellung in einem Insolvenz Ratgeber die wichtigsten Informationen zum Regelinsolvenzverfahren zu holen. So bekommt der Schuldner im Insolvenz Ratgeber einen ersten Überblick über die verschiedenen Möglichkeiten im Regelinsolvenzverfahren. Z.B. Tipps zur Unternehmenssanierung durch den Insolvenzverwalter, auch bei Fortführung der Unternehmenstätigkeit des Schuldners, oder Tipps zur Restschuldbefreiung nach einer 6-jährigen Wohlverhaltensphase. Der vorliegende Insolvenz Ratgeber klärt grundlegende Fragen zum Insolvenzrecht und zählt zahlreiche Vorteile einer Regelinsolvenz auf...
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Hinzugefügt am 09.10.2011 - 16:29:55 von reisefuehrer
Kategorie: Finanzen & Geld
http://www.tipps-zur-insolvenz.de
 
/template/media/country/de.gif Insolvenzrecht
Das Insolvenzrecht ist hervorgegangen aus dem Konkursrecht bzw. der Gesamtvollstreckungsordnung und gibt Schuldnern die Möglichkeit, nach Ablauf einer bestimmten Frist ein schuldenfreies Leben zu führen. Gleichzeitig aber regelt die Insolvenzordnung, dass Gläubiger aus dem Vermögen des Schuldners befriedigt werden bzw. wenn mehrere Gläubiger Ansprüche erheben und das Vermögen nicht ausreicht, anteilmäßig daraus ihr Geld erhalten. Dabei regelt das Insolvenzrecht, dass der Gläubiger, aber eben auch der Schuldner beim zuständigen Insolvenzgericht einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens stellen kann. Das Gericht bestellt einen Insolvenzverwalter, der anstelle des Schuldners die finanziellen Verhältnisse regelt. Nach Abschluss des Insolvenzverfahrens gibt es die so genannte Wohlverhaltensphase von sechs Jahren. Danach erlangt der Schuldner die Restschuldbefreiung, d.h. ihm werden die restlichen Schulden erlassen. Wenn Sie noch Ratschläge zum Insolvenzrecht benötigen, beispielsweise zum § 218 der InsO, dann kommen Sie uns auf unseren Insolvenzrecht Ratgeber besuchen und finden Sie Antworten auf Fragen zum § 218 der Insolvenzordnung...
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Hinzugefügt am 19.09.2011 - 18:21:58 von reisefuehrer
Kategorie: Finanzen & Geld
http://www.tipps-zum-insolvenzrecht.de
 
/template/media/country/de.gif Schuldnerberatung in Nürnberg
Unter dem Begriff Schuldnerberatung wird eine Form der Hilfestellung bezeichnet, die überschuldeten Personen seitens einer Schuldnerberatungsstelle angeboten werden. Die Beratung hat vor allem die Intention die Betroffenen zur Selbsthilfe zu motivieren. In Anbetracht der wachsenden finanziellen Schwierigkeiten und der oft psychologischen Verzweiflung ist solch eine Beratung sehr empfehlenswert. Die Hilfestellungen erstrecken sich dabei auf mehrere Gebiete. Die Schuldner bekommen sowohl psychischen, finanziellen und rechtlichen Rat. Die Arbeitsweise einer Schuldnerberatungsstelle orientiert sich auf ein ganzheitliches Beratungskonzept. Dabei soll als kurzfristiges Ziel, die elementaren Lebensbedürfnisse der Betroffenen (Wohnung, Strom und Lebensmittel) nach Möglichkeit gesichert werden. Langfristig wird eine möglichst vollständige Schuldenregulierung angestrebt. Um dies zu gewährleisten erstreckt sich die Schuldnerberatung auf das Begleiten der Betroffenen zu Behörden sowie Anlaufstellen und Insolvenzgerichten. Wenn also Schuldner aus Nürnberg noch eine Sozialberatung zur Insolvenzordnung benötigen, beispielsweise zum § 21 der InsO (Anordnung von Sicherungsmaßnahmen), dann können diese Schuldner unsere Schuldnerberatung in Nürnberg aufsuchen und sich in der Nürnberger Schuldnerberatungsstelle auch über den § 21 der InsO informieren...
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Hinzugefügt am 13.01.2012 - 13:17:44 von reisefuehrer
Kategorie: Finanzen & Geld
http://www.schuldnerberatung-nuernberg.net
 
 
 
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