logo
 
RSS-Feeds zum Tag insolvenzordnung


 
/template/media/country/de.gif Insolvenzrecht
Das Insolvenzrecht ist hervorgegangen aus dem Konkursrecht bzw. der Gesamtvollstreckungsordnung und gibt Schuldnern die Möglichkeit, nach Ablauf einer bestimmten Frist ein schuldenfreies Leben zu führen. Gleichzeitig aber regelt die Insolvenzordnung, dass Gläubiger aus dem Vermögen des Schuldners befriedigt werden bzw. wenn mehrere Gläubiger Ansprüche erheben und das Vermögen nicht ausreicht, anteilmäßig daraus ihr Geld erhalten. Dabei regelt das Insolvenzrecht, dass der Gläubiger, aber eben auch der Schuldner beim zuständigen Insolvenzgericht einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens stellen kann. Das Gericht bestellt einen Insolvenzverwalter, der anstelle des Schuldners die finanziellen Verhältnisse regelt. Nach Abschluss des Insolvenzverfahrens gibt es die so genannte Wohlverhaltensphase von sechs Jahren. Danach erlangt der Schuldner die Restschuldbefreiung, d.h. ihm werden die restlichen Schulden erlassen. Wenn Sie noch Ratschläge zum Insolvenzrecht benötigen, beispielsweise zum § 218 der InsO, dann kommen Sie uns auf unseren Insolvenzrecht Ratgeber besuchen und finden Sie Antworten auf Fragen zum § 218 der Insolvenzordnung...
tipps   ratgeber   insolvenz   insolvenzberatung   insolvenzrecht   insolvenzverfahren   insolvenzordnung   inso
Hinzugefügt am 19.09.2011 - 18:21:58 von reisefuehrer
Kategorie: Finanzen & Geld
http://www.tipps-zum-insolvenzrecht.de
 
/template/media/country/de.gif Schuldnerberatung in Nürnberg
Unter dem Begriff Schuldnerberatung wird eine Form der Hilfestellung bezeichnet, die überschuldeten Personen seitens einer Schuldnerberatungsstelle angeboten werden. Die Beratung hat vor allem die Intention die Betroffenen zur Selbsthilfe zu motivieren. In Anbetracht der wachsenden finanziellen Schwierigkeiten und der oft psychologischen Verzweiflung ist solch eine Beratung sehr empfehlenswert. Die Hilfestellungen erstrecken sich dabei auf mehrere Gebiete. Die Schuldner bekommen sowohl psychischen, finanziellen und rechtlichen Rat. Die Arbeitsweise einer Schuldnerberatungsstelle orientiert sich auf ein ganzheitliches Beratungskonzept. Dabei soll als kurzfristiges Ziel, die elementaren Lebensbedürfnisse der Betroffenen (Wohnung, Strom und Lebensmittel) nach Möglichkeit gesichert werden. Langfristig wird eine möglichst vollständige Schuldenregulierung angestrebt. Um dies zu gewährleisten erstreckt sich die Schuldnerberatung auf das Begleiten der Betroffenen zu Behörden sowie Anlaufstellen und Insolvenzgerichten. Wenn also Schuldner aus Nürnberg noch eine Sozialberatung zur Insolvenzordnung benötigen, beispielsweise zum § 21 der InsO (Anordnung von Sicherungsmaßnahmen), dann können diese Schuldner unsere Schuldnerberatung in Nürnberg aufsuchen und sich in der Nürnberger Schuldnerberatungsstelle auch über den § 21 der InsO informieren...
insolvenz   insolvenzrecht   insolvenzverfahren   insolvenzordnung   inso   nürnberg   schuldnerberatung   schuldnerberatungsstelle
Hinzugefügt am 13.01.2012 - 13:17:44 von reisefuehrer
Kategorie: Finanzen & Geld
http://www.schuldnerberatung-nuernberg.net
 
/template/media/country/de.gif Insolvenz Anwalt Hans Müller & Kollegen
Wer heutzutage als Schuldner von einer Zahlungsunfähigkeit bedroht wird und sich in der Insolvenzordnung über das deutsche Insolvenzrecht informieren möchte, wird von unzähligen Paragraphen erschlagen. Hier finden sich vielsagende Paragraphen wie der § 18 (Drohende Zahlungsunfähigkeit), welcher Zitate beinhaltet wie "Der Schuldner droht zahlungsunfähig zu werden, wenn er voraussichtlich nicht in der Lage sein wird, die bestehenden Zahlungspflichten im Zeitpunkt der Fälligkeit zu erfüllen" sowie "Beantragt der Schuldner die Eröffnung des Insolvenzverfahrens, so ist die drohende Zahlungsunfähigkeit ein Eröffnungsgrund" und "Wird bei einer juristischen Person oder einer Gesellschaft ohne Rechtspersönlichkeit der Antrag nicht von allen Mitgliedern des Vertretungsorgans sowie von allen persönlich haftenden Gesellschaftern oder von allen Abwicklern gestellt, so ist § 18 Absatz 1 nur anzuwenden, wenn der oder die Antragsteller zur Vertretung der juristischen Person oder der Gesellschaft berechtigt sind". Doch was bedeutet nun eigentlich der Paragraph 18 (Drohende Zahlungsunfähigkeit) für Schuldner genau? Wenn Sie als Schuldner zum § 18 der InsO noch eine fachgemäße Antwort benötigen, können Sie sich gerne an die kompetenten Rechtsanwälte der Anwaltskanzlei von Hans Müller & Kollegen wenden, wo Ihnen ein Fachanwalt für das Insolvenzrecht gerne alle Fragen zum § 18 der Insolvenzordnung beantwortet...
insolvenz   insolvenzrecht   insolvenzanwalt   rechtsanwalt   anwalt   insolvenzordnung   inso   anwaltskanzlei
Hinzugefügt am 11.12.2011 - 16:49:41 von reisefuehrer
Kategorie: Finanzen & Geld
http://www.insolvenzanwalt24.de/
 
 
 
Unser RSS-Feed
Natürlich haben wir auch einen eigenen RSS-Feed den Sie abonnieren können ...
 
 
Suche
 
 
Login
Benutzername:
Passwort:
 
Passwort vergessen?
 
 
Kategorien
 
 
Top Themen Tags